Häusliche Gewalt-ls

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Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung!

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt ist ein Begriff mit dem die Gewalt zwischen erwachsenen Personen beschrieben wird, die eine enge persönliche Beziehung zueinander haben. Diese findet meistens verborgen zu Hause statt. Manchmal geschieht sie auch an anderen Orten, wie z.B. im Hausflur, am Arbeitsplatz oder vor der KiTa der Kinder. Bei häuslicher Gewalt sind fast immer Frauen die Opfer und Männer die Täter.
TäterInnen können sein: (Ehe-) Partner oder Partnerinnen, Eltern gegenüber der erwachsenen Tochter, erwachsene Söhne gegenüber der Mutter, der Onkel... oder andere aus der Familie.

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt. Vielleicht erleben Sie das:

Körperliche Gewalt: Schubsen, Schlagen, Treten, Würgen.

Seelische Gewalt: Schlecht behandeln, Beschimpfen, Angst machen, mit Worten drohen (z.B. die Kinder wegzunehmen, mit einer Waffe drohen, zur Heirat zwingen.)

Sexuelle Gewalt: Anfassen gegen den eigenen Willen, Pornos anschauen müssen, zu Sex (Praktiken) zwingen.

Isolieren: Einsperren, Telefon wegnehmen, Treffen mit anderen verbieten, Geld wegnehmen oder verbieten zu arbeiten.

 

Es ist richtig und wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu suchen!

Gewalt hört nicht von alleine auf. Meist wird die Situation schlimmer. Sie können etwas dagegen tun. Suchen Sie Kontakt zu anderen, wenn Sie häusliche Gewalt erleben. Berichten Sie einer Freundin, einer Kollegin oder einer vertrauten Person von Ihrer Situation.

Es gibt Hilfe auch für hörbehinderte oder gehörlose Frauen

An wen kann ich mich wenden?

Polizei:
Gehen Sie zur Polizei und zeigen Sie die Gewalt an.
Sie können auch ein Notfall-Fax an 110 senden. Mehr über Hilfe der Polizei und weitere Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie im Gebärdensprachfilm "Hilfe der Polizei"

Frauenprojekte:
In Berlin gibt es speziell für Frauen, die häusliche Gewalt erleben
- die BIG Hotline
- 5 Beratungsstellen
- 6 Frauenhäuser
- 10 Zufluchtswohnungs- Projekte

Meist können Sie per Fax, SMS oder E-Mail selbst Kontakt zu den Frauenprojekten aufnehmen. Sie können auch mit Hilfe einer hörenden Person über Telefon Kontakt aufnehmen.
Alle diese Frauenprojekte bieten Ihnen Beratung und Hilfe an. Dafür versuchen die Projekte innerhalb von 2 – 3 Tagen eine GebärdendolmetscherIn zu organisieren. Die gesamte Beratung ist kostenlos. Die SozialarbeiterInnen und die DolmetscherInnen unterliegen der Schweigepflicht. In allen Frauenprojekten arbeiten SozialarbeiterInnen und in manchen auch ErzieherInnen für die Kinderbetreuung.
Die Sozialarbeiterinnen helfen Ihnen bei Ihren Fragen und Problemen, z.B. bei persönlichen, sozialen oder medizinischen. Sie begleiten Sie auch zu Ämtern. Sie informieren Sie über Ihre Rechte und welche Hilfen es gibt. Sie können dann entscheiden, was Sie als Nächstes tun möchten.
Mehr über die Hilfe der einzelnen Frauenprojekte erfahren Sie bei den folgenden Gebärdensprachfilmen.

Die Polizei

Wie erreiche ich die Polizei?

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich akut in Not befinden, können sie mit einem Fax an die Notrufnummer 110 die Polizei um Hilfe rufen. Eine Fax-Vorlage mit Hinweisen ist zum Herunterladen auf der Homepage der Berliner Polizei der Berliner Polizei unter  www.polizei.berlin.de/notfall  eingestellt.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hilferuf auch als SMS zu schreiben und an die Polizei über eine Sondernummer zu versenden. Genaue Hinweise für dieses Verfahren finden Sie auf der Homepage des Gehörlosenverbandes e. V. und Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e.V.
Sie können auch rund um die Uhr direkt zu einem Polizeiabschnitt gehen oder bei der „Internetwache“ eine schriftliche Anzeige erstatten. Die „Internetwache“ eignet sich nicht für einen Notfall. Anzeigeerstattung ist auch längere Zeit nach der Tat möglich.

 

Was macht die Polizei?

Die Polizei wird Sie aufsuchen und genau befragen, was vorgefallen ist. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, einen Dolmetscher zu bestellen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist. Kosten entstehen für Sie nicht.
Zur Spurensicherung können von der Polizei Fotos gefertigt werden. Die Polizei prüft die Gefahrenlage und hat das Recht, den/die GewalttäterIn aus der Wohnung zu verweisen und ihm/ihr für maximal 14 Tage zu verbieten, die Wohnung wieder zu betreten. Diese Maßnahme dient zu Ihrem Schutz vor weiterer Gewalt und soll Ihnen helfen, in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen wollen. Die Polizei informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen, Kontakt zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten aufzunehmen. Auf Ihren Wunsch begleitet die Polizei Sie auch in ein Frauenhaus, wenn Sie sich dort am sichersten fühlen.
Die Polizei wird ein Strafermittlungsverfahren einleiten und fertigt eine Strafanzeige. Später werden Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen, in der Sie nochmals ganz ausführlich zur Tat befragt werden. Für die Vernehmung wird von der Polizei eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher bestellt. Sie haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich noch?

Zu ihrem Schutz können Sie zum Familiengericht gehen und dort Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Sie können beantragen, dass Sie für eine längere Zeit die gemeinsame Wohnung alleine nutzen dürfen. Der Täter/die Täterin darf nicht mehr in Ihre Nähe oder in die Nähe Ihre Wohnung kommen und keinen Kontakt z.B. per Fax oder SMS zu Ihnen aufnehmen. Wenn der Täter sich nicht daran hält, hilft Ihnen die Polizei und der Täter kann bestraft werden.

Die BIG Hotline

Was ist die BIG Hotline?

Die BIG Hotline ist ein Beratungsangebot, an das Sie sich mit all Ihren Fragen wenden können. Bei der BIG Hotline erreichen Sie die Mitarbeiterinnen 24 Stunden (Rund um die Uhr).

 

Wann wende ich mich an die BIG Hotline?

  • Wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun können und Sie sich allgemein informieren möchten,
  • wenn Sie noch nicht wissen, welche Stelle Ihnen weiter helfen kann,
  • wenn Sie Hilfe brauchen und andere Stellen geschlossen sind,
  • wenn Sie einen Platz in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung suchen,
  • wenn Sie E-Mail oder Online- Beratung möchten,
  • wenn Sie Anträge beim Gericht stellen wollen und Fragen haben.

 

Wie nehme ich Kontakt auf?

Sie können per Fax oder E-Mail Kontakt zur BIG Hotline aufnehmen. Mit Hilfe einer Kontaktperson können Sie auch 24 Stunden (Rund um die Uhr) anrufen. Tel.: 030 – 611 03 00, Fax: 030 - 61 07 45 65, Mail: beratung@big-hotline.de
Siehe auch www.big-hotline.de

 

Wie geht es dann weiter?

Die Mitarbeiterinnen beraten Sie, vermitteln Sie an Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen oder Beratungsstellen, bei denen Sie dann weiter beraten und unterstützt werden. Eine Mitarbeiterin der BIG Hotline kann Sie im akuten Notfall auch kurzfristig begleiten, z.B. wenn Sie in ein Frauenhaus oder eine Zufluchtswohnung ziehen wollen oder müssen.

Die Beratungsstellen

Wann wende ich mich an eine Beratungsstelle?

  • Wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun können und Sie sich allgemein informieren möchten,
  • wenn Sie persönliche Beratung auch über längere Zeit möchten,
  • wenn es bei Ihnen einen Polizeieinsatz gab wegen häuslicher Gewalt und Sie z.B. eine Anzeige erstattet haben oder Ihr Partner aus der Wohnung verwiesen wurde,
  • wenn Sie sich bereits von Ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, dieser die Trennung nicht akzeptiert und Sie weiter belästigt,
  • wenn Sie nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung weiter Unterstützung und Beratung möchten,
  • wenn Sie ein/e UnterstützerIn aus dem privaten oder professionellen Umfeld von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern sind.

 

Wie nehme ich Kontakt auf?

Verabreden Sie einen Termin per Fax, SMS, E-Mail oder Telefon.
Sie können auf Wunsch anonym bleiben.

Mail: frauentreffpunkt@skf-berlin.de

www.offenesozialarbeit-skf.de

Oder Sie fragen eine hörende Person, ob Sie bei uns anrufen kann:
Tel.: 030 - 622 22 60, 030 - 621 20 05

In unseren Sprechzeiten melden wir uns bei Ihnen zurück:
Mo 10 bis 17 Uhr
Di, Mi 10 bis 16 Uhr
Do 14 bis 19 Uhr
(Rechtsberatung Mo 14 bis 17 Uhr, nur nach Absprache!)

 

Wie geht es dann weiter?

Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch in unserer Beratungsstelle Frauentreffpunkt. Zu diesem Gespräch können Sie gerne eine Begleitung mitbringen. Die Sozialarbeiterin berät Sie in einem oder mehreren persönlichen Gesprächen zu all Ihren Fragen und Problemen. Sie unterstützt Sie auch im Kontakt mit Gerichten, Ämtern und anderen Institutionen.
Wenn Sie Schutz brauchen, hilft sie bei der Suche nach einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung.
Einmal in der Woche bietet eine Rechtsanwältin kostenlose Rechtsberatung in der Beratungsstelle an, z. B. zu Anzeigenerstattung und Strafverfahren, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Aufenthaltsrecht etc. an.

 

Was ist für mich noch wichtig zu wissen?

In der Beratungsstelle Frauentreffpunkt in Neukölln verfügt eine Mitarbeiterin über Gebärdensprachkenntnisse. Der Frauentreffpunkt hat ein Betreuungsangebot für Kinder, d. h. gehörlose Frauen können ihre Kinder zur Beratung mitbringen. Diese werden dann im Kinderbereich betreut.

 

Kontaktdaten zu den Beratungsstellen

(*) mit spezieller Ausstattung für gehörlose Frauen

Frauentreffpunkt 
Tel.: 030 - 622 22 60
Fax: 030 - 62 70 55 18
SMS: 0151 - 56 74 09 45
Gebärdensprachgrundkenntnisse (*)
frauentreffpunkt@skf-berlin.de
www.offenesozialarbeit-skf.de

Frauenraum 
Tel.: 030 - 448 45 28
Fax: 030 - 448 45 27
frauenraum@t-online.de

Frauenberatung Bora
Tel.: 030 - 927 47 07
Fax: 030 - 92 37 52 66
beratungsstelle@frauenprojekte-bora.de
www.das-beratungsnetz.de (e-mail und chat- Beratung)
www.frauenprojekte-bora.de

Frauenberatung Tara
Tel.: 030 - 78 71 83 40
Fax: 030 - 78 71 83 49
Frauenberatung.tara@gmx.de

GFGB e.V.
Friedrichstraße 12
10969 Berlin
Tel: 030 - 251 70 52
Fax: 030 - 74 77 66 99
GFGB@gmx.net
www.gfgb.de 

Gehörlosenverband Berlin e.V.
Friedrichstraße 12
10969 Berlin
Fax: 030 - 251 70 53
info@deafberlin.de
www.deafberlin.de

Die Frauenhäuser

Was ist ein Frauenhaus?

Ein Frauenhaus ist eine geschützte Wohnmöglichkeit, die Frauen mit ihren Kindern nutzen können, wenn sie häusliche Gewalt erleben. Die Adresse ist geheim. Ein Frauenhaus ist Tag und Nacht offen.
Im Frauenhaus leben Sie selbstständig. Es ist wie in einer großen Gemeinschaft. Sie zahlen hier keine Miete, aber Sie müssen mithelfen, z. B. dabei, das Haus sauber zu halten.
Sie können so lange wie nötig hier wohnen.
Im Frauenhaus gelten Regeln zum Gemeinschaftsleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.

 

Wann wende ich mich an ein Frauenhaus?

  • Wenn Sie wegen häuslicher Gewalt nicht in Ihrer Wohnung bleiben können oder wollen,
  • wenn Sie Schutz suchen,
  • wenn Sie in einem Notfall flüchten müssen.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Sie müssen direkt mit dem Frauenhaus mit Hilfe einer Kontaktperson (das kann auch die Polizei sein) per Telefon Kontakt aufnehmen.
Wir nennen Ihnen ein Treffpunkt. Dort fahren Sie (mit der Kontaktperson) hin und werden dann von einer Mitarbeiterin oder Bewohnerin abgeholt.

Hestia-Frauenhaus: Tel.: 030 - 559 35 31, Fax: 030 - 55 48 96 99
Frauenhaus des Caritasverbandes:
Tel.: 030 - 851 10 18, Fax: 030 - 851 30 10

 

Wie geht es dann weiter?

Sie bekommen als erstes ein möbliertes Zimmer und im Notfall auch Kleidung oder etwas zu Essen. Die Sozialarbeiterinnen bieten Ihnen Unterstützung und eine regelmäßige Beratung zu ihren Fragen an.

 

Was ist noch wichtig zu wissen?

In den hier genannten Frauenhäusern gibt es Lichtklingeln für den Eingangsbereich und für die Zimmer. Außerdem sind Faxgerät, Lichtwecker und Handy vorhanden. Sie können auch in allen anderen Frauenhäusern Zuflucht suchen.

 

Was ist mit meinen Kindern?

Alle Kinder werden stundenweise in einem Kinderbereich betreut. Auch gehörlose Kinder können dort hingehen. Es wird mit den ErzieherInnen zusätzlich nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten gesucht.

 

Kontaktdaten der Frauenhäuser

(*) besondere technische Ausstattung für gehörlose Frauen

 

Frauenhaus des Caritasverbandes (*)
Tel.: 030 - 851 10 18
Fax: 030 - 851 30 10
frauenhaus@caritas-berlin.de
www.dicvberlin.caritas.de/

Hestia-Frauenhaus (*)
Tel.: 030 - 559 35 31
Fax: 030 - 55 48 96 99
pub@hestia-fh.de

2. Autonome Frauenhaus
Tel. 030 - 37 49 06 22
Fax: 030 - 37 49 06 20

4. Autonomes Frauenhaus
Tel.: 030 - 91 61 18 36

Frauenhaus Bora
Tel.: 030 - 986 43 32

Interkulturelles Fauenhaus
Tel.: 030 - 80 10 80 50

Die Zufluchtswohnungen

 

Was ist eine Zufluchtswohnung?

Eine Zufluchtswohnung ist eine möblierte Wohnung in einem Mietshaus.
Die Adresse ist geheim.
Hier wohnen Sie alleine mit Kindern oder mit anderen Frauen in Gemeinschaft.
Sie wohnen zur Untermiete. Es muss Miete bezahlt werden.

Eine Sozialarbeiterin hilft Ihnen bei allen Anträgen, Problemen und Fragen. Sie begleitet sie auch zu Ämtern.
In manchen Projekten können auch Söhne über 14 Jahre aufgenommen werden. Bei Augusta und FrauenOrt steht eine Kinderbegleiterin zur Verfügung.

 

Wann ziehe ich in eine Zufluchtswohnung?

  • Wenn Sie nicht in Ihrer Wohnung bleiben können oder wollen,
  • wenn Sie nicht in ein Frauenhaus ziehen können oder wollen,
  • wenn Sie den Einzug mit uns vorbereiten können.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Verabreden Sie selbst einen Termin per Fax, SMS, E-Mail im Büro der Zufluchtswohnung. Oder bitten Sie eine hörende Person, bei uns anzurufen

FRAUENORT-AUGUSTA: Fax: 030 - 46 60 02 18
E-Mail: frauenort-augusta@zukunftbauen.de
SMS: 0160 - 666 37 78
Tel: 030 - 46 60 02 17 und 28 59 89 77

 

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

Wir melden uns bei Ihnen von Montag bis Freitag innerhalb von 24 Stunden zurück, spätestens aber in unseren Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag: 10 bis 13 Uhr

Dienstag und Mittwoch: 14 bis 17 Uhr

 

Wie geht es dann weiter?

Wir vereinbaren mit Ihnen ein persönliches Gespräch im Büro, in dem sie über unser Angebot informiert werden. Eine Frau kann sie zum Gespräch begleiten. Das kann z. B. eine Betreuerin, Assistentin, auch eine Verwandte oder Freundin sein. Sie können von der erlebten Gewalt berichten und Ihre Fragen stellen. Sie können sich Fotos der Wohnung ansehen. Wenn Sie bei uns einziehen wollen, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung.

 

Was ist für mich noch wichtig zu wissen?

Im Projekt Frauenort-Augusta können bis zu drei gehörlosen Frauen wohnen.
Wenn Sie z. B. für Ämter- und Behördengänge oder ÄrztInnen GebärdendolmetscherInnen benötigen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung zur Finanzierung. Wir kooperieren mit dem Gehörlosenverband, dem Verein zur Förderung der Gehörlosen und vielen anderen Stellen.
Die Sozialarbeiterinnen im Projekt Frauenort-Augusta haben Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.

 

Welche Technik für Gehörlose ist vorhanden?

Klingelsender mit Türkontaktfunktion, Blitzlampen mit Kontrollanzeigen für den gesamten Wohnbereich, Telefonsender, Funklichtwecker, Rüttelkissen, Babysender, Fax, Fernseher mit DVD Player und Handy.

 

Kontaktdaten der Zufluchtswohnungen

(*) mit technischer Ausstattung für gehörlose Frauen

Frauenort-Augusta (*)
Tel.: 030 - 46 60 02 17, 28 59 89 77
Fax: 030 - 28 59 89 78
SMS:0160 - 666 37 78
Gebärdensprachgrundkenntnisse
frauenort-augusta@zukunftbauen.de
www.frauen-zuflucht.de 

Flotte Lotte
Tel.: 030 - 416 70 11
Fax: 030 - 415 15 80
info@flotte-lotte-berlin.de

Frauenschmiede 
Tel.: 030 - 687 60 81
Fax: 030 - 687 60 81
Frauenschmiede-berlin@web.de

Frauenzimmer e.V. (rollstuhlgerecht)
Tel.: 030 - 787 50 15
Fax: 030 - 787 50 16
Frauenzimmer-zuflucht@web.de
www.frauenzimmer-ev.de

Kontaktbüro für Frauen in Gewaltsituationen
Tel.: 030 - 440 60 58
Fax: 030 - 440 55 040
info@frauen-in-gewaltsituationen.de

Matilde e.V.
Tel.: 030 - 56 40 02 29
Fax: 030 - 564 75 62
matilde-e.v.berlin@t-online.de

offensiv´91 
Tel.: 030 - 63 22 38 45
Fax: 030 - 631 60 01
post@offensiv91.de

Paula Panke
Tel.: 030 - 485 47 02 + 485 47 01
Fax: 030 - 48 09 98 47
SMS: 0163 - 960 63 82
zufluchtswohnung@paula-panke.de
www.paula-panke.de
Gebärdensprachgrundkenntnisse (*)

ZUFF e.V. 
Tel.: 030/694 60 67
Fax: 030/69 81 83 58
zuffev@gmx.de

Artikel aktualisiert am 21.12.2020