Aktuelle Statements

Juli 2026

Feminstischer Sommerkongress 2026

Unser Netzwerk hat sich bei der Vorbereitung und Durchführung des Ersten Feministischen Sommerkongresses beteiligt. Als Schwerpunktthema haben wir das Thema „Berlin – Stadt für Alle“ – Gendergerechte Stadtentwicklungspolitik – Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt (FIS-Stadt) gewählt.

Frauen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind bei der Gestaltung unserer Stadt, der Architektur unserer Umwelt ein Querschnittsthema. Wir konnten bewirken, dass unsere Forderung, dass unsere Zielgruppe schon bei der projektvorbereitenden Planung und in jedem weiteren Planungsschritt beteiligt werden muss, in die Forderungen an die Politik und Verwaltung aufgenommen wurde. Es gibt zwar rechtliche und planerische Vorgaben, die genau das auch vorsehen, es fehlt aber an wirksamen Mechanismen, dass unsere Interessen tatsächlich in der Umsetzung von baulichen Vorhaben Realität werden. Dazu haben wir mit Fachfrauen eine konkrete Forderung erarbeitet. Wir fordern einen bezirksübergreifenden Mobilen Expert*innenbeirats (ME*B) mit Expert*innen aus diversen Planungs- und Nutzendengruppen.

 

Hier unser Protokoll der Veranstaltung erstellt von Elke Duda (Women in Architecture Berlin / netzwerk von architektinnen, landschaftsarchitektinnen, innenarchitektinnen, stadtplanerinnen n-ails e.V.,  :

 

Stadt für ALLE (Fokus 5)

Berlin – fair, inklusiv und sorgend?

Die Veranstaltung stellte mit Blick auf die Leitlinien zur Gendergerechten Stadtentwicklung für eine faire, inklusive und sorgende Stadt des Bundesministeriums Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BWSB (2025) die Frage nach dem Status quo in Berlin. Die Interessensvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft (Nutzendengruppen) stellten ihre Anforderungen an die Stadtplanung im Rahmen von Kurzvorträgen vor (s. Anhang) und diskutierten im Anschluss mit Entscheidungsträger*innen aus der Politik und Stadtplanung

:: Um eine -Stadt für Alle- insbesondere in der bestehenden, über Jahrhunderte gewachsene Stadt herzustellen bedarf es der Analyse von komplexen baulichen Strukturen sowie der Hinterfragung und Transformation von gewachsenen Prozess- und Entscheidungsstrukturen. Die o.g. Leitlinien sind beispielsweise (noch) nicht in den Leitlinien der Städtebauförderung oder bei Wettbewerbsverfahren implementiert. Auch eine Evaluierung und Aktualisierung des Berliner Handbuchs zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Verwaltung (2011) steht noch aus.

:: Eine gesetzliche Verankerung der in den Leitlinien genannten Belange und Prozesse in die vorbereitende Planung würde die Umsetzung sicherstellen, vereinfachen und beschleunigen.

:: Eine verbindliche, institutionalisierte Anwendung der Leitlinien in der Bauverwaltung ermöglicht die Einrichtung von Fachstellen und unterstützt die Entwicklung von verbindlichen Anwendungskriterien bei Wettbewerbsauslobungen, in der Bauleitplanung, bei Bauvorhaben etc..

:: Um schneller voran zu kommen müssen mehr Frauen* in den politischen Gremien und fachlichen Ausschüssen mitwirken (Parität), es muss mehr Gleichstellungsbeauftragte und einen Frauenbeirat Stadtplanung in jedem Bezirk, nicht nur in Mitte, geben. -Gendergerechte Stadtentwicklung- soll fester Bestandteil in den Weiterbildungsangeboten der Verwaltungen, den Architektenkammer und Berufsverbänden werden.

:: Eine frühzeitige, institutionalisierte Beteiligung von Nutzenden- und Bedarfsgruppen (Phase 0) und eine aufsuchende Vorort-Beteiligung (Phase 2) macht den Planungsprozess effektiver, zielorientierter und stellt die Nachhaltigkeit der Stadtentwicklung sicher, bei jedem Bauvorhaben, ob öffentlich oder privat. Hierbei sollen nicht stellvertretend die Bedarfe mit gedacht werden, sondern mit qualifizierten Nutzendengruppen gemeinsam die Anforderungen an die Stadtplanung und Bauvorhaben erarbeitet werden.

 

FORDERUNGEN (Zusammenfassung)

an die Berliner Politik / das Abgeordnetenhaus Berlin für eine Gendergerechte Stadtentwicklung im Sinne einer fairen, inklusiven, sorgenden und klimaresilienten Stadt.

 

  1. Mobiler Expert*innenbeirat (ME*B): Die Leitlinien einer Gendergerechten Stadtentwicklungspolitik für eine faire, inklusive, sorgende Stadt für ALLE des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aus dem Jahr 2025 soll in Berlin selbstverständlicher Bestandteil von Planungsprozessen werden. Bereits vorhandene Ansätze partizipativer Planung werden dadurch gestärkt. Vor dem Hintergrund der Vielfalt der Nutzendengruppen einer Stadt (für ALLE) und im Sinne einer qualifizierten Vorbereitung eines lokalen, partizipatorischen Planungsprozesses halten wir es für effizienter und zielführender bereits in der projektvorbereitenden Planungsphase (Phase 0) entsprechende Expertisen zu konsultieren. Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung eines bezirksübergreifenden Mobilen Expert*innenbeirats (ME*B) mit Expert*innen aus diversen Planungs- und Nutzendengruppen (Netzwerk). Die Koordinierung und Finanzierung gilt es über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen o.ä. zu sichern.
  2. Die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen als Querschnittsthema sind in allen Bereichen der Stadtplanung bereits in der Phase 0 grundrechtskonform im Sinne von Barrierefreiheit sicherzustellen.
  3. Integration der Leitlinien für eine faire, inklusive, sorgende Stadt in das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln).

VERANSTALTERINNEN

Elke Duda, Women in Architecture Berlin / netzwerk von architektinnen, landschaftsarchitektinnen, innenarchitektinnen, stadtplanerinnen n-ails e.V.,

Dr. Hildegard Schicke, Berliner Frauenbund 1945 e.V.,

Heike Esser, Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V.

 

TEILNEHMENDE

Impulse mit Interessensvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft:

 

Dialog mit Entscheidungsträger*innen aus der Politik, Stadtplanung

Stabsstelle Architektur, Stadtgestaltung, Planung

  • Freier Stuhl: Interessensvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft, Publikum

 

Moderation: M.Sc. Katharina Fender, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am nexus Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH

 

Hier das Protokoll als pdf zum download:

August 2026 Protokoll_FIS-Stadt_SP5

 

Hier unsere PowerPointPräsentation unserer Forderungen:

Präsentation_NbFB_FemSk2026

April 2026

Solidarität mit unseren Schwestern, dem Deutscher Frauenrat

Der Instagram-Account des Deutschen Frauenrats wurde gekapert. Die Täter fordern Geld, um den Zugang zurückzugeben.

Das Netzwerk erklärt sich solidarisch mit allen Kräften, die sich gegen Täter und Bestrebungen stellen, die unsere Arbeit für mehr Teilhabe, Rechte, Sichtbarkeit und Chancengerechtigkeit behindern.

Gemeinsam mit DaMigra e.V. sagen wir: Jetzt erst recht! Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin von DaMigra e.V. schreibt am 14.04.2026:

„Solidarität mit unseren Schwestern, dem Deutscher Frauenrat. Der Instagram-Account des Deutschen Frauenrats wurde gekapert. Die Täter fordern Geld, um den Zugang zurückzugeben – ein Angriff, der deutlich macht, unter welchem Druck feministische Organisationen stehen:

nicht nur ökonomisch oder politisch, sondern zunehmend auch digital.

Ein Angriff mit Signalwirkung

Was hier passiert ist, betrifft nicht nur eine einzelne Organisation.

Frauenrechtsorganisationen – unabhängig von Größe oder Struktur – sehen sich immer häufigen Angriffen ausgesetzt: Sie werden delegitimiert, unter Druck gesetzt und in ihrer Arbeit behindert. Gleichzeitig erleben wir, wie finanzielle Mittel gekürzt und feministische Themen für rechte Politik instrumentalisiert werden.

Diese Entwicklungen sind kein Zufall. Sie sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas, in dem Gleichstellungspolitik zunehmend angegriffen wird – online wie offline.

 

Wir stehen Seite an Seite

Wir erklären unsere volle Solidarität mit dem Deutschen Frauenrat und allen feministischen Akteur*innen, die tagtäglich für mehr Teilhabe, Rechte, Sichtbarkeit und Chancengerechtigkeit kämpfen.

 

„Wer glaubt, einzelne von uns angreifen zu können, hat nicht verstanden, wer wir sind. Wir sind keine vereinzelten Stimmen. Wir sind viele – verwurzelt, verbunden, widerständig. Wer einen Baum angreifen will, steht vor einem ganzen Wald – einem Wald der Geschwisterlichkeit, der sich nicht brechen lässt. Und dieser Wald lässt sich nicht einschüchtern. Er wächst. Er hält stand. Und er wird wiederständiger – jetzt erst recht!“

Gerade jetzt braucht es sichtbare Solidarität:

 

*   Folgt dem neuen Account des Deutschen Frauenrats @deutscherfrauenratoffiziell<https://www.instagram.com/deutscherfrauenratoffiziell/>

*   Teilt ihre Beiträge

*   Unterstützt sie dabei, die Reichweite wieder aufzubauen

 

Gemeinsam für mehr Verbundenheit, mehr Sichtbarkeit, mehr Reichweite und mehr feministische Stärke. Jetzt erst recht.

 

März 2026

Statement von Vorstandsfrauen des Netzwerks behinderter Frauen zu den vermeintlich hohen Kosten der Eingliederungshilfe:

„Weil wir uns Lügen über den Sozialstaat nicht mehr anhören möchten“

Immer wieder wird dieser Tage auf die hohen Ausgaben für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Höhepunkt war Ende letzten Jahres ein Artikel von Dr. Kristina Schröder (CDU) in der WELT mit dem Titel: „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ über Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die zentralen Behauptungen darin sind falsch. Ein Blick in die Praxis zeigt die bittere Realität im Kampf um gesellschaftliche Teilhabe, mit der behinderte Menschen auch Jahre nach Einführung des neuen Teilhaberechts konfrontiert sind.

Hier den Text online lesen 

Hier der ganze Text als pdf

 

 

Februar 2026

Aufruf zur Unterstützung: Petition “Kein Freifahrtschein für Barrieren! BGG-Reform schützt Diskriminierer”

Wir unterstützen das Anliegen und rufen dazu auf, diese Petition zu unterscheiben und möglichst breit zu verteilen:

https://innn.it/bgg

Unsere Gründungsfrau Andrea schreibt dazu:

„Etwas zum Hintergrund:
Es gibt einen Gesetzentwurf unserer großartigen Regierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Danach werden alle privaten Unternehmen – also Hotels, Gaststätten, Saunen, Thermen, Kinos, Arztpraxen, Frisör- und Kosmetikstudios usw. – aus ihrer Verantwortung entlassen, Barrierefreiheit herzustellen. Sie brauchen keine baulichen Veränderungen oder Änderungen an Gütern und Dienstleistungen vornehmen, da dies für sie eine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt. Wirtschaftsministerium und -lobby waren auf ganzer Linie erfolgreich.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeiten behinderter Menschen auf eine Feststellungsklage begrenzt sind. Selbst wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch!

Hinzu kommt, dass die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bis ins Jahr 2045 (!) gestreckt wird.
Wir behinderten Menschen, die seit Jahrzehnten für Barrierefreiheit kämpfen, sind fassungslos und wütend.“

 

 

 

 

Artikel aktualisiert am 14.08.2026