Durch die Projektförderung (Personal- und Sachmittel)
- von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (für das Jahr 2020 „bis zu 175.567,02 €“)
- sowie über das Integrierte Sozialprogramm (ISP) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (für das Jahr 2020 „bis zu einem Höchstbetrag von 21.247,64 €“)
können wir seit November 1997 eine berlinweit einzigartige Selbsthilfe-, Kontakt- und Beratungsstelle mit derzeit fünf (selbst betroffenen) Teilzeit-Mitarbeiterinnen anbieten und die politischen Interessen für behinderte und chronisch kranke Frauen* und Mädchen* vertreten.
Wir bedanken uns bei den Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Integration, Arbeit und Soziales für die finanzielle Förderung und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin erhalten Sie transparente Informationen zur Vergabe von Zuwendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen Berlins.
Unsere Zuwendungen werden ab dem Jahr 2015 in die Transparenzdatenbank eingestellt und jährlich aktualisiert.
Eine allgemeine Übersicht unseres Projekts ist ebenfalls in der Transparenzdatenbank zu finden.