Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention bezeichnet mit ihrem offiziellen Titel das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Dieser völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag wurde am 11. Mai 2011 nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarats in Istanbul beschlossen.

In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und 33 Staaten davon haben sie ratifiziert.

Das Abkommen stellt ein umfassendes Regelwerk dar, welches die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, Mindeststandards für Prävention und Schutz umzusetzen sowie ein Angebot an medizinischen Leistungen und Dienstleistungen wie Hotlines, Beratungen und Rechtshilfen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einzurichten.

Das Bochumer Zentrum für Disability Studies hat eine Leichte Sprache Version der Istanbul Konvention erstellt.

Am 1. September 2020 musste Deutschland erstmals dem Europarat in einem ausführlichen Staatenbericht Rechenschaft ablegen und die eigenen politischen Maßnahmen mit Blick auf die Anforderungen der Konvention auswerten.

Artikel aktualisiert am 29.09.2022