Elternassistenz

Obwohl der Anspruch auf Assistenz für Eltern mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz ausdrücklich mit Geltung ab 2018 in § 78 Abs. 1, 3 SGB IX n.F. benannt wurde, steht die Elternassistenz, v.a. für Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen in Berlin noch immer nicht mit realistischen und einheitlichen Kostensätzen zur Verfügung!

Die begleitete Elternschaft, v.a. für Eltern mit Lernschwierigkeiten und psych. Behinderungen wird hingegen teilweise als qualifizierte Assistenz abgerechnet.

Doch das Recht auf aktive Elternschaft für Eltern mit Behinderungen – nach Art. 23 UN-BRK, Art. 3 und 6 GG ein Grund- und Menschenrecht – wird ohne die praktikable Leistungsgewährung der Elternassistenz schlicht und ergreifend nicht gewahrt!

Die Problematik zur Elternassistenz wird vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung seit Jahren wiederholt bei den zuständigen Stellen, welche auch einen Sicherstellungsauftrag haben, eingebracht. U.a. in der AG BRV der Kommission 131 (Interessenvertretungen vom Landesbeirat: Erdem; Stenger; Loos) am 19.05.2021 zum Thema: Elternassistenz über Leistungserbringer, hier mit der beigefügten Präsentation, der Vorlage zur Sitzung und der Übersicht der Assistenzarten.

Beratung zur Elternassistenz

Behinderte oder chronisch kranke Frauen mit Fragen zur Elternassistenz und begleiteten Elternschaft - auch bzgl. Hilfen zur Antragstellung - können sich jederzeit gerne an uns wenden. Hier gehts zum Elternassistenz-Schnellcheck!

Ansprechpartnerin ist Isabel Erdem. Anfragen gerne über unsere Kontaktseite.

Weitere Informationen und Netzwerk-PartnerInnen - auch zur begleiteten Elternschaft - gibt es auch in unserer Linkliste.

Ausführungsvorschrift zur Eingliederungshilfe (AV-EH)

"Die Mühlen von Rechtsveränderungen" mahlen nicht nur in Berlin sehr langsam und unsere Forderung, die Elternassistenz einheitlich in der Ausführungsvorschrift zur Eingliederungshilfe zu regeln endlich mit realistischen Kostensätzen abzulösen, konnten wir leider nur in kleinen Etappen weiter voran tragen. Das alte Rundschreiben zur Elternassistenz (vom 14. Februar 2012!) wurde - anders als empfohlen!!! - durch das Rundschreiben Soz Nr. 12/2020 Verfahren und Anwendungshinweise für die Bewilligung von Leistungen der Einzelfallhilfe durch freiberufliche Einzelfallhelfer abgelöst.

Unsere Empfehlung, die sog. „einfache Sozialassistenz“/Elternassistenz nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 SGB IX einheitlich in der erneuerten Ausführungsvorschrift (AV) zur Eingliederungshilfe festzulegen, wird nach wie vor umgangen und wird hoffentlich in der novellierten Fassung berücksichtigt. Die Novellierung wird aktuell mittels Stellungnahmen und "Dialogveranstaltungen" von den Interessenvertetungen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und Verbänden des Berliner Teilhabebeirats begleitet.

Ausführungsvorschriften (AV) kommen in der Rangfolge gesetzlicher Regelungen gleich nach den Landesgesetzen, und sind damit viel verbindlicher als Rundschreiben.
Die Ausführungsvorschrift (AV) zur Eingliederungshilfe wurde am 05. Februar 2020 veröffentlicht und kann hier eingesehen werden bzw. der zur Elternassistenz entsprechende Absatz.

 

Offener Brief zur Umsetzung des Rechts auf Elternassistenz in Berlin

Gemeinsam mit 12 mitunterzeichnenden Organisationen versandte das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. bereits am 22. Oktober 2018 einen Offenen Brief zum Thema „Elternassistenz“ an Elke Breitenbach, die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales.
Gefordert wird, das in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) festgeschriebene elementare Recht von Eltern mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, ihre Kinder eigenverantwortlich zu versorgen, endlich auch in Berlin umzusetzen. Die Unterzeichnenden halten die derzeitige Praxis der Vergabe von Elternassistenzleistungen in Berlin für untragbar und nicht mit dem neuen Teilhaberecht vereinbar. Kobinet berichtet.

Ein Antwortschreiben der Senatsverwaltung erhielten wir am 27. November 2018.

Der vollständige Brief und das Antwortschreiben der Senatorin Elke Breitenbach befindet sich im Anhang.

Anhänge:

Offener Brief Elternassistenz Stand 22.10.18

Antwortschreiben der Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales


Artikel aktualisiert am 30.05.2024