Gesundheit

Für eine barrierefreie frauenärztliche Regelversorgung

Das hier veröffentlichte Interview mit unserer Kollegin Ulrike Haase wurde im AKF anlässlich des diesjährigen, neunten Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention geführt. Anlass ist die fortdauernde Aktualität der fehlenden, freien Wahl der Frauenärztin für behinderte Frauen. Zukünftig werden wir über aktuelle Entwicklungen zum Thema: „Zugänglichkeit zur frauenärztlichen Versorgung - für Frauen mit Behinderung“ informieren.

AKF Interview mit Ulrike Haase (PDF download)

 

Unser Beitrag zur Gesundheit für Frauen und Mädchen mit Behinderung

Das Thema Gesundheit ist eine tragende Säule der Arbeit in der Interessenvertretung behinderter Frauen. Im Mittelpunkt steht die freie Arztwahl für behinderte Frauen. Schwerpunkte sind die gynäkologische Versorgung und das Mammografie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung. Die gynäkologische Versorgung ist eine medizinische Dienstleistung, die Frauen von der Pubertät bis ins hohe Alter optimal begleiten sollte. Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, die gesellschaftlichen Bedingungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Gesundheit erreichen können. Auch darf es beim Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten keine Diskriminierung geben. In der Praxis hindern viele Hürden Frauen mit Beeinträchtigung daran, dieses Recht wahrzunehmen.

Mit großem Interesse verfolgen wir die Entwicklungen im Bereich der Medizin und der Gesundheitspolitik. Prävention, Rehabilitation und ambulante Gesundheitsversorgung sind für Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung wichtige Themen.
In der aktuellen Debatte zur Zukunft der Gesundheitspolitik und -versorgung sowie zu Chancen von Prävention dürfen die Erfahrungen der Betroffenen, den Kundinnen von Gesundheitsdienstleistungen, nicht fehlen.

Als Interessenvertretung behinderter Frauen und Mädchen in Berlin bringen wir deshalb unsere Erfahrungen aus jahrelanger Beratungspraxis und unser Wissen in die aktuelle Debatte ein.

Zentrale Forderungen:

  1. Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung sowie Erschließen von Präventionsangeboten für Frauen und Mädchen mit Schwerbehinderung als Aufgabe für Medizin und Gesellschaft
  2. Barrierefreier Zugang zu ärztlichen und therapeutischen Praxen
  3. Integrieren der besonderen Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Medizinstudierenden, medizinischem Fachpersonal und Pflegekräften.

Nähere Fachinformationen finden Sie unter
www.frauengesundheit-berlin.de

Artikel aktualisiert am 05.01.2022