Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über Kosten der Eingliederungshilfe

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Netzwerk behinderter Frauen Berlin
Berlin, März 2026

 

Weil wir uns Lügen über den Sozialstaat nicht mehr anhören möchten

Immer wieder wird dieser Tage auf die hohen Ausgaben für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Höhepunkt war Ende letzten Jahres ein Artikel von Dr. Kristina Schröder (CDU) in der WELT mit dem Titel: „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ über Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die zentralen Behauptungen darin sind falsch. Ein Blick in die Praxis zeigt die bittere Realität im Kampf um gesellschaftliche Teilhabe, mit der behinderte Menschen auch Jahre nach Einführung des neuen Teilhaberechts konfrontiert sind.

Wir waren eher erstaunt als empört, als wir im Dezember den Beitrag einer ehemaligen deutschen Familienministerin über Eingliederungshilfe lasen. Unbedingt hat es moralische Entrüstung verdient, wenn ein Artikel über Teilhabe behinderter Menschen mit „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ überschrieben ist. Diese folgte auch unmittelbar. Empörung vor allem derjenigen, die selbst mit Assistenz leben, studieren, arbeiten und Steuern zahlen, und sich durch Schröder auf einen Kostenfaktor reduziert sahen.[1] Als Projekt, das sich seit 30 Jahren für Frauen mit Behinderung stark macht, sind wir jedoch einiges gewöhnt. Rufe nach Kostenreduktion im Bereich der Eingliederungshilfe reihen sich ein in zahlreiche Appelle zur Kürzung sozialer Leistungen, wie sie insbesondere von Spitzenpolitiker:innen der CDU/CSU gegenwärtig an der Tagesordnung sind. Hier sei etwa der Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrats erwähnt, Zahnarztbesuche aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen.[2] Schröders Parteifreund Jens Spahn beabsichtigt, die Ausgaben im Gesundheitswesen per Gesetz an dessen Einnahmen zu koppeln[3], als handele es sich um ein marktkonformes Unternehmen.

Bezüglich der Eingliederungshilfe gab Bundeskanzler Merz höchstpersönlich Mitte 2025 die Devise an die Kommunen aus: „Dass wir […] über Jahre hin jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und bei der Eingliederungshilfe sehen, ist so nicht länger akzeptabel.“[4] Pünktlich zum neuen Haushaltsjahr sind die Auswirkungen zu spüren: So strich die Stadt Stuttgart einer Schule komplett die Klassenassistenzen, sodass eine weitere Beschulung der schwerbehinderten Schüler:innen gefährdet ist.[5]

Erstaunlich an  Dr. Kristina Schröders Meinungsbeitrag ist vor allem, dass sie dabei nicht einmal vor offenkundigen Falschangaben zurückscheut. Ihre Darstellungen wurden von der WELT offenbar ohne Prüfung veröffentlicht und konnten so einem breiten Publikum als seriös unterbreitet werden. Wir versuchen im Folgenden einen Faktencheck.

 

  1. Hürden beim Erhalt von Teilhabeleistungen sind der Normalfall

Aus unserer täglichen Beratung ist uns kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Antrag auf Assistenz oder Schulbegleitung einfach „durchgewinkt“[6] wurde, wie Schröder behauptet. Von einer besonders weiten Auslegung der UN-Behindertenkonvention kann ebenfalls keine Rede sein.

„Die Kosten steigen und steigen und steigen. Das liegt vor allem daran, dass sich Deutschland bei der Umsetzung der UN-Konvention, auf die das Bundesteilhabegesetz zurückgeht, für eine besonders weitreichende Definition von Behinderung entschieden hat.“, schreibt Schröder. Denn auch, wenn eine Behinderung nur drohe, könne der Betroffene einen „umfangreichen Anspruch auf persönliche Assistenz haben, bis zu 24 Stunden am Tag.“

Diese Ausführungen sind völlig realitätsfern. Sicher wird nicht rund und um die Uhr eine Assistenz eingesetzt, wenn bei den Antragstellenden keine wesentliche Behinderung vorliegt. Voraussetzung dafür sind nicht nur sehr schwere Beeinträchtigungen, sondern oft zusätzlich ein hoher Pflegegrad. Häufig handelt es sich bei 24-Stunden-Assistenzen zudem um kombinierte Leistungen, deren Kosten von der Pflegekasse mitfinanziert werden.

Für alle Teilhabeleistungen gilt: Ist noch keine Schwerbehinderung im Sinne des § 152 SGB IX festgestellt, erfolgt durch die Behörden fast immer eine Ablehnung, wie notwendig eine Leistung im Einzelfall auch erscheinen mag. Doch auch ein Grad der Behinderung von 100 ist keine Garantie für eine Bewilligung der begehrten Leistung durch die zuständige Stelle (in Berlin: Teilhabefachdienste der Bezirke oder des LaGeSo). Denn nach Antragseingang wird erst einmal ein aufwändiges Bedarfsermittlungsverfahren eingeleitet: Vermögensnachweise, Einkommensbescheinigungen und aktuelle ärztliche Atteste werden angefordert, die das zeitnahe Ergattern eines Facharzttermins in einer barrierefrei zugänglichen Praxis voraussetzen. Anschließend wird ein Auftrag zur Begutachtung ausgelöst, woraufhin spezielle Ärzt:innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen Hausbesuch bei der antragstellenden Person durchführen. Sodann werden Teilhabeziele festgelegt und eine Zielvereinbarung geschlossen. Die gesamte Prozedur ist ressourcen- und zeitaufwändig. Durch die Überlastung vieler Sozialämter vergehen mit dieser Bedarfsprüfung mehrere Monate, mitunter sogar bis zu einem Jahr. Erst dann wird die Leistung auf dem Papier bewilligt. Was allerdings noch nicht bedeutet, dass sie auch tatsächlich bei den Leistungsberechtigten ankommt. Hier seien nur die häufigsten Hürden aufgelistet:

  • Überforderte Sachbearbeiter:innen, die die beantragten Leistung nicht kennen und entsprechend den Antrag an eine unzuständige andere Behörde weiterleiten oder schlicht nicht bearbeiten
  • Mangelnde Kenntnis von Erkrankungen bei den bedarfsprüfenden Ärzt:innen und Sozialarbeiter:innen (z.B. ME/CFS, seltene Erkrankungen)
  • Uneinheitliche Leistungsvergabe durch fehlende Ausführungsvorschriften auf Landesebene
  • Zu niedrige Stundensatzkalkulationen, von der die Leistung nicht realisiert werden kann
  • Extremer Mangel an Leistungsanbietern mit Fachpersonal
  • Fehlen und mangelnde Qualifizierung von freiberuflichem Assistenzpersonal
  • Verzögerte Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens und der vorgeschrieben Bedarfsermittlung v.a. bei komplexen Bedarfen

Dies alles führt dazu, dass zahlreiche von Gesetzes wegen anspruchsberechtigte Personen de facto keine Leistungen erhalten und – oft über Jahre hinweg – akut unterversorgt sind.

 

  1. Mangelnde Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen

Neben der sozialen Teilhabe ist es vor allem die Teilhabe an Bildung, die Schröder ausführlich schildert. Nach ihrer Darstellung liegen in vielen Schulsekretariaten Formulare zur Beantragung von Schulbegleiter:innen aus. So würde Kindern mit ADHS, Autismus, Traumata und Verhaltensstörungen eine von der Kommune finanzierte Kraft, ein „persönlicher Assistent an die Seite gestellt, der den ganzen Schultag neben ihnen sitzt, beruhigend und regulierend auf sie einwirkt, sie auch in den Pausen und ggf. auch bei ihren Nachmittagsaktivitäten begleitet“.

Dies erscheint von Berlin aus unglaublich. Tatsächlich finden sich Kinder mit Neurodivergenz (ADHS oder Autismus) oder sonstigen sozial-emotionalen Schwierigkeiten in nahezu jeder Schulklasse. Aus „vertraulichen Gesprächen“ mit Lehrer:innen weiß Dr. Kristina Schröder, dass es sich meist um „verhaltensauffällige Kinder“ handelt, „oft aggressiv, die sich nicht an Regeln halten und so massiv den Unterricht stören“.

Entgegen ihrer Darstellung werden Kinder mit Beeinträchtigungen leider oft unzureichend unterstützt. In Berlin werden an die 2800 Kinder mit Förderbedarfen nicht oder nur kurz beschult, weil die Schulen unzureichend ausgestattet sind.[7] Schon in den Kitas, später dann in den Grundschulen arbeiten zu wenige Sonderpädagog:innen und Integrationskräfte. Noch immer sind die wenigsten Schulgebäude überhaupt barrierefrei. In Berlin gibt es nicht einmal einen aktuellen Überblich über sämtliche barrierefreie Bildungsstätten.

Mit der Diagnose ADHS ist an Berliner Schulen übrigens lang schon kein Förderstatus mehr zu ergattern, von Schulbegleitung strukturell oder individuell oder stattdessen erhöhtem Personalschlüssel ganz zu schweigen. Viele Lehrer:innen sind mittlerweile Quereinsteiger:innen und verfügen erst recht nicht über Spezialwissen im Umgang mit körperbehinderten, kognitiv oder in der sozialen Interaktion beeinträchtigten Kindern.

Im besten Fall gibt es nach Antragstellung der Schule sowie nach langwieriger Prüfung einige Stunden in der Woche, in der eine Schulbegleitung sich häufig um mehrere Kinder in einer Klasse, auf verschiedenen Etagen oder in verschiedenen Gebäuden gleichzeitig kümmern muss. Weitere Beantragung zur individuellen Bedarfsdeckung gelingt auch nur, wenn überhaupt noch eine Schulbegleitung zu finden ist. Hat man in den Ballungsräumen mitunter Glück, jedenfalls wenn engagierte Eltern und Lehrer:innen sich gemeinsam für ein Kind einsetzen, ist die Unterversorgung im ländlichen Raum oft katastrophal. Leidtragende sind primär die Kinder – und zwar jene mit wie ohne Behinderung.

Bei fehlender Unterstützung entwickeln neurodivergente Menschen häufig Komorbiditäten wie fremd- oder autoaggressives Verhalten, Suchterkrankungen, Depressionen, Essstörungen und mehr. Ein nicht kleiner Anteil sozial-emotional beeinträchtigter Kinder kann im herrschenden Schulsystem ihre Intelligenz und Fähigkeiten nicht ausschöpfen. Ihr Risiko, später in einer psychiatrischen Einrichtungen oder gar einer Haftanstalt zu landen, ist nicht zu unterschätzen. Nach vorsichtigen Annahmen sind allein ca. 30% aller Gefängnisinsassen von ADHS betroffen.[8]

Würde der Staat in eine gleichberechtigte und somit wirksame Schul- und Ausbildung investieren, die allen Menschen das Ausleben ihrer Talente, erforderlichenfalls auch durch bedarfsgerechte Teilhabeassistenz ermöglicht, statt mit einem unterfinanzierten Konkurrenzsystem Ungleichheit und Barrieren zu fördern – dann würde möglicherweise gleichberechtigte Teilhabe für alle gelingen. Vielleicht würden wir dann in Zukunft keinen Fachkräftemangel mehr haben, möglicherweise weniger dauerhaft erkrankte Arbeitnehmer:innen und eine kleinere Zahl erwerbsunfähiger Personen. Etliche persönliche Tragödien und viele staatliche Betreuungs- und Repressionsmaßnahmen wären wohl durch frühzeitige und passgenaue Interventionen verhinderbar. Letztlich sind dies jedoch Spekulation, denn es gibt leider keine Statistik, die die aus der heutigen Bildungsungleichheit resultierenden Schäden für unser Gemeinwesen misst.

 

  1. Die ambulante Versorgung mit Assistenz ist ungenügend

Besonders ausführlich wird von Dr. Kristina Schröder die ambulante persönliche Assistenz geschildert, bei der oft schwerst behinderte Personen in ihrem Alltag von einer Hilfsperson begleitet werden, die gewissermaßen ihre „Arme und Beine“ ersetzt oder sonstige Beeinträchtigungen ausgleicht. Hier wittert  Dr. Kristina Schröder eine Ungerechtigkeit, wenn sie schreibt: „Auch die meisten alten Menschen möchten am liebsten in ihren eigenen vier Wänden gepflegt werden, zur Not rund um die Uhr. Der Staat bzw. die Pflegeversicherung finanziert es ihnen in aller Regel nicht, sie müssen in ein Heim gehen – und dort sogar unter Umständen akzeptieren, mit einer fremden Person in einem Zweibettzimmer leben zu müssen.“

Statt Assistenz also Pflegeheim für alle? Von der unerträglichen Vorstellung der Fremdunterbringung, die nichtbehinderte Menschen primär mit „Pflege im Alter“ in Verbindung bringen, sind Menschen mit schweren körperlichen oder mehrfach-Behinderungen seit jeher bedroht. Von klein auf. Lebenslang. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich ihre Interessenvertretungen seit Jahrzehnten für eine konsequente Umsetzung ihrer Menschenrechte stark machen. Persönliche Assistenz ist dabei eine zentrale Teilhabeleistung und ihre Garantie eine große Errungenschaft des neuen Teilhaberechts. Dadurch wird dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ Rechnung getan, der darauf abzielt, dass auch behinderte Menschen ihren Alltag im eigenen Lebens- und Wohnumfeld selbstbestimmt gestalten können, anstatt in (oft sogar kostenintensivere) Gemeinschaftsunterkünfte abgeschoben zu werden.

Leider fehlt es in fast allen Bundesländern an einer entsprechenden Infrastruktur, um flächendeckend ambulante Assistenz realisieren zu können. In Berlin stellt vor allem die sog. „einfache“, d.h. kompensatorische Assistenz ein großes Problem dar. Weil es keine einheitlichen Regelungen zur Beantragung, Bedarfsermittlung oder überhaupt Formulare für diese Leistung gibt, wenden alle Bezirke unterschiedliche Maßstäbe an und jeder positive Leistungsbescheid, den man ohne Widerspruch erhält, ist ein seltener Glücksfall. In ganz Berlin waren es im Jahr 2024 lediglich 530 Personen, die solche begleitenden Assistenzen erhielten (im Vergleich zu fast 26.000 Personen, die sog. qualifizierte Assistenz über traditionelle Leistunganbieter z.B. als aufsuchende pädagogische Hilfen wie im Betreuten Wohnen erhielten)[9].

Besonders desaströs ist die Versorgung mit Elternassistenz. Dabei handelt es sich um Assistenz für Elternteile, oft mit Körper- oder Sinnesbehinderungen, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Dadurch können zum Beispiel blinde oder rollstuhlfahrende Eltern bei Aktivitäten mit ihrem Kind außer Haus begleitet werden. Berlinweit wird – soweit ermittelbar – gerade einmal an 24 Mütter und Väter ambulante Elternassistenz gewährt,[10] obwohl der tatsächlich anspruchsberechtigte Personenkreis mindestens auf das Fünffache geschätzt werden kann.

Auch in den meisten übrigen Bundesländern gibt es noch keine spezialisierten Dienste oder geschulten Kräfte, die Elternassistenztätigkeiten in Familien übernehmen könnten.

Die immense Unterversorgung ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich ruft sekundär hohe Kosten hervor, weil im Falle der mangelnden Unterstützung behinderter Eltern auch eine mangelnde Versorgung der Kinder droht. Mitunter werden Kinder aus den Familien genommen, nur weil den Eltern die notwendige Teilhabeleistung versagt wurde. Die Folgeschäden bei den Familien sind immens – wie auch die Zusatzkosten, die den Jugendämtern daraus entstehen.

Doch auch kinderlose Menschen, die etwa nur wöchentlich Hilfe im Haushalt oder eine Einkaufshilfe benötigen würden, sind von der Unterversorgung im Bereich Teilhabeassistenz betroffen. Wenn sie nicht so hohe Bedarfe haben, dass sie auch pflegebedürftig sind oder einrichtungs- oder wohnungsbezogene sozialpsychiatrische oder pädagogische Hilfen erhalten, werden sie schlicht übersehen oder auf ehrenamtliche und oft unzuverlässige Nachbarschaftshilfe verwiesen. Es besteht die paradoxe Situation, dass ausgerechnet diejenigen unzureichend Leistungen erhalten, die (noch) keinen mehrdimensionalen Unterstützungsbedarf haben, sondern mit geringerer Unterstützung zu einer eigenständigen Gestaltung ihres Alltags in der Lage wären.

Das neue Teilhaberecht ist in Bezug auf die Assistenz also noch lang nicht umgesetzt. Weder das  Land Berlin und die Bezirke noch die vorhandenen Anbieter scheinen willens und in der Lage, entsprechende neue Verträge abzuschließen, um eine flächendeckende Versorgung mit ambulanter Assistenz sicherstellen. Im Bereich Elternassistenz sind selbst nach jahrelangem Insistieren zahlreicher Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung noch keine Maßnahmen (etwa Rundschreiben oder Schulungen) zur Durchsetzung einheitlicher Maßstäbe in Sicht.

 

  1. Statt unbegrenzte Ausgaben gibt es enge Beschränkungen bei der Eingliederungshilfe

Im Text von Dr. Kristina Schröder ist hinsichtlich eines Vergleichs der Eingliederungshilfe mit Pflegeleistungen an ältere Menschen zu lesen: „Auch ihr Vermögen oder das ihrer Angehörigen kann (bei der Pflege) herangezogen werden – für die Eingliederungshilfe gilt das nicht, hier leistet der Staat ohne Limit. Und so ist dieser Posten in den kommunalen Sozialhaushalten inzwischen mit Abstand der größte und macht meist zehn bis 15 Prozent des gesamten städtischen Etats aus, Tendenz steil steigend.“

Die Aussage, dass die Eingliederungshilfe ohne Limit leiste, ist offenkundig falsch. Ebenso fehlerhaft sind die hohen prozentualen Ausgaben, die Dr. Kristina Schröder für die Kommunen berechnet.

Erst einmal ist Eingliederungshilfe laut Gesetz eine subsidiäre Leistung, deren Angemessenheit von Amts wegen zu prüfen ist. Zudem ist sie vermögensabhängig ausgestaltet.

Ein das Durchschnittsvermögen um mehr als 50 % übersteigender Vermögenswert gilt als Ausschlussgrund für fast alle Leistungen der Eingliederungshilfe. Hohes Einkommen wiederum löst eine Beitragspflicht aus. Diese grundsätzliche Abhängigkeit von Vermögen und Einkommen wirkt in der Praxis abschreckend auf Leistungsberechtigte, da neben dem Nachweis der Behinderung auch zahlreiche Finanzbelege dem Amt vorgelegt werden müssen.

Dies gilt für Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Nicht zuletzt deshalb zeigt sich der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der UN besorgt über die „hohen Kosten für Eltern in Bezug auf Assistenzleistungen für ihre Kinder“ und mahnt ihre Übernahme durch den Staat an.[11]

Die Kosten der Eingliederungshilfe liegen auch keinesfalls in solch astronomischer Höhe (10-15 % des Gesamtetats), wie Schröder behauptet. In der deutschen Hauptstadt werden nur 3,2 % des Etats für Eingliederungshilfe ausgegeben (ca. 1,3 Milliarden Euro[12] von 40 Milliarden Euro Gesamtausgaben[13]). Bundesweit liegen die Ausgaben prozentual etwa doppelt so hoch: So waren es im Jahr 2024 ca. 28,5 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe, was von dem Gesamtetat der Kommunen (400 Milliarden Euro) etwa 7 % ausmacht.[14] Das ist sicherlich nicht der größte Posten der kommunalen Ausgaben. Stattdessen stellen Personal- und Sachkosten für die öffentliche Verwaltung den größten Posten dar, nämlich etwa 50% der kommunalen Ausgaben.[15]

„Aber eigentlich weiß jeder Kundige: Entweder es gelingt uns, wieder deutlich an Wirtschaftskraft zuzulegen – wofür wir mehr und länger arbeiten, unsere sozialen Sicherungssysteme grundlegend reformieren […] müssen. Oder wir werden uns dieses Maß an sozialer Fürsorge nicht weiter leisten können.“, weiß Schröder.

Welche Kundigen meint sie damit? Mittlerweile sollte allgemeinkundig sein, dass der überholte Fürsorgegedanke längst durch gesetzliche Ansprüche auf Teilhabe und Selbstbestimmung ersetzt wurde. Spätestens seit der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 (in Deutschland teilweise umgesetzt mit dem Bundesteilhabegesetz 2018) handelt es sich bei den Teilhaberechten um universelle Grundrechte. Menschenrechte sind nicht kassenabhängig, sondern gelten absolut.

Dass mit dem neuen Teilhaberecht Behinderung vom Standard der stationären Versorgung, aber auch von Armut entkoppelt wurde, sind große historische Errungenschaften.

Keinesfalls zufällig geht mit angehobenen Einkommens- und Vermögensgrenzen und umfassender Anerkennung ambulanter behinderungsbedingter Bedarfe eine Ausweitung von Personenkreis und Teilhabeleistungen einher. Dies war unter anderem Sinn und Zweck der Neuregelung!

Sich nun jährlich über steigende (absolute) Kosten zu beschweren, die auch durch zunehmenden Ausbau der Versorgungsstruktur, Kostensteigerungen bei Material, Miete und Personal der Anbieter begründet sind, führt an der realen Problematik vorbei: Dass nämlich nach wie vor ein Großteil behinderter Menschen aufgrund der mangelhaften Umsetzung in den Bundesländern keinen Zugang zu Teilhabeleistungen hat. Es ist keine Frage „staatlicher Fürsorge“, sondern ein Verstoß gegen Recht und Gesetz. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Teilhabe. Sie machen fast 10 % der Bevölkerung aus. Sie sind Teil dieser Gesellschaft und haben Anteil daran – ob dies Fr. Dr. Schröder passt oder nicht.

 

Das Land, in dem wir leben

Wir würden gern in einem Sozialstaat leben, in dem das Bildungssystem so ausgestattet ist, dass verhaltensauffällige Schüler:innen eine vertraute 1:1-Begleitung an ihrer Seite haben, um die Schule besuchen und wirksam am Unterricht teilnehmen zu können. In dem Kinder mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen nicht frühzeitig aussortiert werden. In dem der Anspruch auf Teilhabe und Assistenz, wie er international und national in Gesetzen verbrieft ist, umfassend gewährleistet wird.

Stattdessen leben wir in einem Land, in dem man es dem Bundesverfassungsgericht zum Vorwurf macht, wenn es feststellt, dass auch behinderte Menschen verreisen dürfen. In dem jede Sozialleistung erniedrigende Prüfung und Aufbrauchen des oft selbst erwirtschafteten Vermögens bedeutet. In dem um einen Behindertenparkausweis, um die Kosten einer seltenen Behandlung oder einfache Hilfsmittel wir Toilettensitz und Rollstuhl oft jahrelang gestritten werden muss. In dem viele Antragstellende beim Durchlaufen des verbürokratisierten Behördenwahnsinns versterben, bevor sie Alltagshilfen erhalten.

Während auf der anderen Seite Milliarden für Militär und Aufrüstung ausgegeben werden. So wurde wenige Tage vor Weihnachten (durch Parteikollegen von Schröder) ein Beschluss durch den Bundestag gepeitscht, der über 50 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr vorsieht.[16] Zum Vergleich: Dies ist etwa das Doppelte der jährlichen Gesamtausgaben aller deutschen Kommunen im Bereich Eingliederungshilfe. Und wenn wir gerade bei Finanzen sind: Allein von den zwei Millionen Euro staatlichen Fördergeldern, die der Deutsche Bundestag der Denkfabrik R21 von Dr. Kristina Schröder zugeteilt hat[17],, könnten in Berlin zahlreiche Menschen endlich ihre dringend benötigten Assistenzleistungen erhalten – sogar rund um die Uhr.

Eigentlich weiß „jeder Kundige“: Entweder es gelingt uns, den Sozialstaat immer wieder neu gegen solche Angriffe bürgerlicher Thinktanks zu verteidigen. Oder die Einschnitte in die sozialen Sicherungssysteme hierzulande werden jedes Maß verlieren – was sich eine überalternde Gesellschaft, in der immer mehr Leute perspektivisch auf Pflege, Gesundheits- und Teilhabeleistungen angewiesen sind, ganz sicher nicht leisten kann.

Die Verfasserinnen sind Vorstandsfrauen des Netzwerks behinderter Frauen.

 

Der Text steht unter der freien Lizenz CC BY 4.0:

https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

 

 

[1] https://isl-ev.de/aktuelles/mein-leben-ist-keine-kostenstelle-kommentar-von-menschen-mit-assistenzbedarf-aus-der-selbstvertretung/

[2] Vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/wirtschaftrat-steuersenkung-100.html

[3] Vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/studienjahre-seien-keine-arbeitsjahre-spahn-will-sozialversicherungen-an-einnahmen-und-lebensarbeitszeit-koppeln-15263146.html

[4] Vgl. Rede Bundeskanzler Merz am 3.Juni beim Deutschen Kommunalkongress in Berlin, Bulletin der Bundesregierung Nr. 43-2 v. 3. Juni 2025.

[5] Vgl. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.margarete-steiff-schule-stuttgart-stadt-streicht-klassenassistenzen-eltern-in-schockstarre.06f190db-678b-409f-9407-b9e484c25ecd.html

[6] Alle folgenden kursiven Zitate entstammen dem Gastbeitrag von Dr. Schröder, WELT v. 11.12.2025.

[7] Vgl. https://taz.de/Mangelnde-Inklusion-in-Berlin/!6091201/

[8] Vgl. https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:6068c46c75dbdebc/

[9] Vgl. https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/2c641a104f82c673/ef143236fcfd/SB_K03-02-00_2024j01_BE.pdf, S. 18.

[10] Vgl. Schriftliche Anfrage zur Umsetzung des Neuen Teilhaberechts in Berlin, Abg-Drucks 19/22 922, https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22922.pdf, S.2.

[11] Vgl. UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands: https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/Zweite_Staatenpruefung/CRPD-de.pdf;jsessionid=591AF6834959E66D47EC8ED87ECB158D.internet001?__blob=publicationFile&v=2, S. 5, Punkt 15/16 zu Artikel 7 Kinder mit Behinderungen sowie S. 14 Punkt 53 zu Bildung Art. 24)

[12] Vgl. Statistischer Bericht Eingliederungshilfe im Land Berlin 2024, K III 2 – j / 24, S. 22

https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/2c641a104f82c673/ef143236fcfd/SB_K03-02-00_2024j01_BE.pdf

[13] Vgl. https://haushaltsdaten.odis-berlin.de/faq

[14] Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/22162-eh-ausg-einn.html und https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Ausgaben-Einnahmen/Tabellen/ausgaben.html

[15] Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Ausgaben-Einnahmen/Tabellen/irhj-aus-ein-arten1.html , https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_126_71137.html

[16] Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-ruestungsvorhaben-100.html

[17] Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article6915eb0258d2cfb625f5b06d/r21-regierung-will-foerdermittel-fuer-konservative-denkfabrik-verdoppeln.html